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Rechtsvorschriften




Die Rechtsvorschriften variieren je nach Größe Ihres Gewächshauses:


  • Unter 2 m2: keine Erklärung erforderlich.
  • Von 2 m2 bis 20 m2: Eine Arbeitserklärung muss in Ihr Rathaus abgegeben werden.
  • Mehr als 20 m2 für ein Gewächshaus und 2000 m2 für ein selbsttragendes Gewächshaus (und eine Höhe von mehr als 4,50 m) eine baugenehmigung ist vor der eingabe der arbeit erforderlich.

Es sollte auch daran erinnert werden, dass eine Gemeinde berechtigt ist, jede Erklärung oder Genehmigung zu verweigern. So ist es muss, um jeden verfall zu vermeiden, kontakt zum rathaus um alle informationen zu diesem thema zu erhalten. Jede Region hat ihre eigenen Besonderheiten: Wenn Sie in einem geschützten Gebiet oder in der Nähe eines historischen Denkmals leben, wird die Gesetzgebung nicht gleich sein wie auf dem Land oder in der Pavillon-Zone. Ähnlich, im Falle eines Gewächshauses, kann es nicht als Wintergarten betrachtet werden, sondern als Veranda, so als eine Erweiterung Ihres Hauses.

 

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